Der Landkreis Schwäbisch Hall fördert jährlich 2 Studierende der Humanmedizin mit monatlich € 500,-. Die Förderung erfolgt höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Stipendiaten verpflichten sich, im Anschluss an die fachärztliche Weiterbildung, vier Jahre im Landkreis Schwäbisch Hall vertragsärztlich tätig zu sein. Eine Bewerbung ist immer bis zum 15. Oktober eines Jahres möglich. Damit soll ein Beitrag zur ärztlichen Nachwuchsgewinnung geleistet werden.