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Arbeitszimmer absetzen: So holst du das Maximum aus deiner Steuererklärung
3 Tage 11 Stunden her #5769
von LuftiKus
Arbeitszimmer absetzen: So holst du das Maximum aus deiner Steuererklärung wurde erstellt von LuftiKus
Die Arbeit im Homeoffice ist für viele Menschen zur neuen Normalität geworden. Damit stellt sich jedes Jahr aufs Neue die Frage: Kann ich mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen? Und wenn ja – wie viel bringt das eigentlich? Die gute Nachricht: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann durch die Absetzung des Arbeitszimmers eine Menge Steuern sparen. Dabei kommt es jedoch auf Details an. Es gilt, die Unterschiede zwischen einem „echten“ häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale zu kennen – und genau zu prüfen, welche Option im individuellen Fall die bessere ist.
Ein häusliches Arbeitszimmer kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich dabei um einen abgeschlossenen Raum handelt, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Das bedeutet konkret: Die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder der temporär genutzte Küchentisch reichen leider nicht aus. Auch eine private Nutzung über zehn Prozent hinaus ist nicht zulässig. Wer zum Beispiel ein Gästebett oder Kinderspielzeug im selben Raum hat, riskiert die steuerliche Anerkennung. Entscheidend ist zudem die Funktion: Das Zimmer muss bürotypisch eingerichtet sein – mit Schreibtisch, Bürostuhl und ggf. Regalen oder Technik.
Wann sich ein Arbeitszimmer besonders lohnt
Ein Arbeitszimmer kann in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist häufig bei Selbstständigen, Lehrern oder Heimarbeitern der Fall, die regelmäßig und überwiegend von Zuhause aus arbeiten. Wird das Arbeitszimmer nur teilweise beruflich genutzt, oder steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist der steuerlich absetzbare Betrag auf 1.250 Euro pro Jahr gedeckelt. Diese Summe kann dennoch einen merklichen Unterschied machen – gerade bei hohen Wohnkosten.
Ein einfaches Rechenbeispiel: Wer eine 70 Quadratmeter große Wohnung hat und darin ein 14 Quadratmeter großes Arbeitszimmer nutzt, kann 20 Prozent der Miete, Nebenkosten sowie anteilige Strom- und Reinigungskosten absetzen. Kommt noch eine Renovierung oder ein neuer Schreibtisch hinzu, können diese Kosten unter Umständen sogar zu 100 Prozent berücksichtigt werden – vorausgesetzt, sie betreffen ausschließlich das Arbeitszimmer.
Homeoffice-Pauschale als Alternative
Nicht alle können oder wollen ein eigenes Arbeitszimmer einrichten. Für diesen Fall wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt, die seit 2023 weitergeführt wurde. Pro Tag, an dem ausschließlich von zuhause aus gearbeitet wurde, können 6 Euro von der Steuer abgesetzt werden – bis zu einem Jahresmaximum von 1.260 Euro. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice. Der Vorteil: Die Pauschale gilt auch ohne Nachweise oder besondere Voraussetzungen. Man braucht keinen abgeschlossenen Raum und muss keine Belege für anteilige Mietkosten einreichen. Wichtig ist lediglich, dass an den angegebenen Tagen tatsächlich nur zuhause gearbeitet wurde.
Doch Achtung: Die Homeoffice-Pauschale wird innerhalb der Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro berücksichtigt. Das bedeutet: Wer außer dieser Pauschale keine weiteren Werbungskosten hat, wird steuerlich kaum entlastet. Interessanter wird es erst, wenn auch andere Kosten – wie etwa für Fachliteratur oder Arbeitsmittel – zusätzlich geltend gemacht werden können.
Wo wird was in der Steuererklärung eingetragen?
In der Steuererklärung wird die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N, Zeile 45, eingetragen. Dort gibt man einfach die Anzahl der Homeoffice-Tage an. Bei der klassischen Absetzung des Arbeitszimmers werden die einzelnen Posten detailliert angegeben – sowohl die anteiligen Kosten (Miete, Strom etc.) als auch die einmaligen Ausgaben (z. B. Möbel oder Renovierung). Wer sich das mühsame Durchsuchen von Zeilen und Anlagen sparen will, kann auf eine moderne Steuersoftware zurückgreifen.
In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf diese Seite , wo das Thema verständlich erklärt wird. Dort erfährt man, wie die Homeoffice-Pauschale funktioniert, was bei einem echten Arbeitszimmer wichtig ist und welche Regeln für gemeinschaftlich genutzte Räume gelten. Die Plattform führt Nutzer im Interviewmodus durch alle relevanten Fragen und rechnet am Ende aus, welche Option sich finanziell mehr lohnt.
Fazit: Welche Option ist die bessere?
Ob Homeoffice-Pauschale oder klassisches Arbeitszimmer – steuerlich profitieren kannst du auf jeden Fall, wenn du zuhause arbeitest. Die Pauschale lohnt sich besonders dann, wenn kein abgeschlossenes Arbeitszimmer vorhanden ist und man unkompliziert eine Entlastung erreichen will. Ist jedoch ein echtes, abgeschottetes Arbeitszimmer vorhanden, bringt dessen Absetzung oft den größeren finanziellen Vorteil. Letztlich hängt alles von deiner individuellen Wohn- und Arbeitssituation ab.
Wer sicher gehen will, sollte unbedingt Fotos vom Arbeitszimmer machen – am besten zu Beginn und Ende der Nutzung. Das schafft Transparenz gegenüber dem Finanzamt. Und nicht vergessen: Auch Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl können unabhängig von der Homeoffice-Pauschale zusätzlich abgesetzt werden – ein echtes Steuersparpotenzial, das man nicht verschenken sollte.
Ein häusliches Arbeitszimmer kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich dabei um einen abgeschlossenen Raum handelt, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Das bedeutet konkret: Die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder der temporär genutzte Küchentisch reichen leider nicht aus. Auch eine private Nutzung über zehn Prozent hinaus ist nicht zulässig. Wer zum Beispiel ein Gästebett oder Kinderspielzeug im selben Raum hat, riskiert die steuerliche Anerkennung. Entscheidend ist zudem die Funktion: Das Zimmer muss bürotypisch eingerichtet sein – mit Schreibtisch, Bürostuhl und ggf. Regalen oder Technik.
Wann sich ein Arbeitszimmer besonders lohnt
Ein Arbeitszimmer kann in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist häufig bei Selbstständigen, Lehrern oder Heimarbeitern der Fall, die regelmäßig und überwiegend von Zuhause aus arbeiten. Wird das Arbeitszimmer nur teilweise beruflich genutzt, oder steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist der steuerlich absetzbare Betrag auf 1.250 Euro pro Jahr gedeckelt. Diese Summe kann dennoch einen merklichen Unterschied machen – gerade bei hohen Wohnkosten.
Ein einfaches Rechenbeispiel: Wer eine 70 Quadratmeter große Wohnung hat und darin ein 14 Quadratmeter großes Arbeitszimmer nutzt, kann 20 Prozent der Miete, Nebenkosten sowie anteilige Strom- und Reinigungskosten absetzen. Kommt noch eine Renovierung oder ein neuer Schreibtisch hinzu, können diese Kosten unter Umständen sogar zu 100 Prozent berücksichtigt werden – vorausgesetzt, sie betreffen ausschließlich das Arbeitszimmer.
Homeoffice-Pauschale als Alternative
Nicht alle können oder wollen ein eigenes Arbeitszimmer einrichten. Für diesen Fall wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt, die seit 2023 weitergeführt wurde. Pro Tag, an dem ausschließlich von zuhause aus gearbeitet wurde, können 6 Euro von der Steuer abgesetzt werden – bis zu einem Jahresmaximum von 1.260 Euro. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice. Der Vorteil: Die Pauschale gilt auch ohne Nachweise oder besondere Voraussetzungen. Man braucht keinen abgeschlossenen Raum und muss keine Belege für anteilige Mietkosten einreichen. Wichtig ist lediglich, dass an den angegebenen Tagen tatsächlich nur zuhause gearbeitet wurde.
Doch Achtung: Die Homeoffice-Pauschale wird innerhalb der Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro berücksichtigt. Das bedeutet: Wer außer dieser Pauschale keine weiteren Werbungskosten hat, wird steuerlich kaum entlastet. Interessanter wird es erst, wenn auch andere Kosten – wie etwa für Fachliteratur oder Arbeitsmittel – zusätzlich geltend gemacht werden können.
Wo wird was in der Steuererklärung eingetragen?
In der Steuererklärung wird die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N, Zeile 45, eingetragen. Dort gibt man einfach die Anzahl der Homeoffice-Tage an. Bei der klassischen Absetzung des Arbeitszimmers werden die einzelnen Posten detailliert angegeben – sowohl die anteiligen Kosten (Miete, Strom etc.) als auch die einmaligen Ausgaben (z. B. Möbel oder Renovierung). Wer sich das mühsame Durchsuchen von Zeilen und Anlagen sparen will, kann auf eine moderne Steuersoftware zurückgreifen.
In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf diese Seite , wo das Thema verständlich erklärt wird. Dort erfährt man, wie die Homeoffice-Pauschale funktioniert, was bei einem echten Arbeitszimmer wichtig ist und welche Regeln für gemeinschaftlich genutzte Räume gelten. Die Plattform führt Nutzer im Interviewmodus durch alle relevanten Fragen und rechnet am Ende aus, welche Option sich finanziell mehr lohnt.
Fazit: Welche Option ist die bessere?
Ob Homeoffice-Pauschale oder klassisches Arbeitszimmer – steuerlich profitieren kannst du auf jeden Fall, wenn du zuhause arbeitest. Die Pauschale lohnt sich besonders dann, wenn kein abgeschlossenes Arbeitszimmer vorhanden ist und man unkompliziert eine Entlastung erreichen will. Ist jedoch ein echtes, abgeschottetes Arbeitszimmer vorhanden, bringt dessen Absetzung oft den größeren finanziellen Vorteil. Letztlich hängt alles von deiner individuellen Wohn- und Arbeitssituation ab.
Wer sicher gehen will, sollte unbedingt Fotos vom Arbeitszimmer machen – am besten zu Beginn und Ende der Nutzung. Das schafft Transparenz gegenüber dem Finanzamt. Und nicht vergessen: Auch Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl können unabhängig von der Homeoffice-Pauschale zusätzlich abgesetzt werden – ein echtes Steuersparpotenzial, das man nicht verschenken sollte.
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