page1image3999776                                                page1image4000400

Verpflichtendes strukturiertes Doktorandenprogramm an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes

Zur Erlangung des Dr. med., Dr. med. dent., Dr. rer. med. und Dr. rer. nat.

Wann soll das losgehen?

  • in den nächsten Semestern angestrebt, muss aber erst auch noch strukturell auf den Weg gebracht werden (wir werden hier rechtzeitig informieren)

  • ab dann ausschließlich strukturierte Promotionen möglich, die das Programm durchlaufen haben

Betreuung

  • nur habilitierte Personen an unserer Fakultät können eine Arbeit betreuen
    (Doktorvater, Doktormutter) Die Betreuung im Tagesgeschäft ändert sich natürlich nicht!

  • zukünftig sollen Betreuer*innen ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte und Aktivitäten in einem eigenen Profil festhalten, damit mehr Transparenz für interessierte Nachwuchswissenschaftler entsteht (aktuelle Publikationen, bereits erfolgreich durchgeführte Doktorarbeiten)

Co-Betreuung

  • verpflichtende Begleitung durch eine Co-Betreuung

  • Co-Betreuer*in muss habilitiert und an unserem Campus aktives Mitglied sein und beteiligt sich an der Beurteilung des initialen Projektentwurfs, an der Festlegung der Zielvereinbarungen, Zwischenevaluationen und evtl. Änderungsvereinbarungen

Trainingsprogramm

  • verpflichtendes Programm, mindestens 40 Stunden

  • 16 Stunden Themen-verpflichtende Seminare

    (Literaturrecherche, Vorträge erstellen, wissenschaftliches Manuskript und Doktorarbeit,

    Ethik in der biomedizinischen Forschung, Statistik, gute wissenschaftliche Praxis)

  • 24 weitere Stunden, frei wählbare Themen sind (in-house Seminare, Gastvorträge,

    Kongressteilnahmen, Promotionsprüfungen)

  • zusätzlich ist der Besuch eines wissenschaftlichen Vortragsabends sowie von drei Antrittsvorlesungen an der Fakultät verpflichtend

Logbuch

  • alle Informationen, Treffen und Trainingsprogramm müssen von den Doktorand*innen in einem Logbuch festgehalten werden

  • die Logbücher werden von der Fakultät zur Verfügung gestellt

Begutachtung

  • die Begutachtung durch die Gutachter muss innerhalb 6 Wochen erfolgen (neue Promotionsordnung)

BITTE KEINE FRAGEN DAZU IM PROMOTIONSBÜRO! DA DAS PROGRAMM UND DIE NEUE PROMOTIONSORDNUNG NOCH NICHT EINGEFÜHRT SIND, KANN DORT NIEMAND EURE FRAGEN BEANTWORTEN!