Hol dir ganz einfach die 50€ Verwaltungsgebühr zurück!![](/dateien/bilder/beitraege/241_1.png)
Eine der folgenden Voraussetzungen reicht aus:
- Du erhältst aktuell BAföG (BAföG-Bescheid)
- Du hast ein Kind (Geburtsurkunde)
- Du hast eine Behinderung, GdB mind. 50 (Behindertenausweis o.ä.)
- Du pflegst jemanden (Nachweis der Pflegeversicherung oder des medizinischen Dienstes)
- Du nimmst Mutterschutzfristen in Anspruch (z.B. Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
- Du bist in Elternzeit (Geburtsurkunde, Angaben zum beantragten Zeitraum usw.)
- Du bist internationale_r Student_in im Rahmen von Vereinbarungen, die Abgabefreiheit garantieren (Bescheinigung des International Office o.ä.)
Kurzanleitung:![](/dateien/bilder/beitraege/241_2.png)
- Antrag auf Befreiung ausfüllen und einscannen Antrag auf Rückerstattung ausfüllen und einscannen („Überzahlung“ ankreuzen)
- Nachweis einscannen
- Alles zusammen hochladen
- Das Geld zurückbekommen!
Hier geht es zu den Dokumenten:
Hier lädst du alles hoch: www.uni-saarland.de/einreichung
Bei Fragen kannst du dich gerne an das Referat für Studienfinanzierung wenden!