Good news für alle, die das Wissenschaftssemester noch vor sich haben....
1) Vorziehen von Veranstaltungen in das Wissenschaftssemester
Ab dem aktuellen Semester dürfen Veranstaltungen aus dem 3. Studienjahr in das Wissenschaftssemester vorgezogen werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Studierenden, bei denen das Wissenschaftssemester im 3. klinischen Semester liegt, dürfen auch Veranstaltungen aus dem 4. Semester in das Wissenschaftssemester ziehen.
Dabei haben bei der Anmeldung nach den Regelsemestern, Studierende mit Familienpflichten (Kinderbetreuung), Studierende mit Semesterverzug und Austausch-Studierende Vorrang. Es gibt keinen Anspruch darauf, vorziehen zu können.
Dies gilt nur für das Wissenschaftssemester. In andere Semester darf weiterhin nicht vorgezogen werden.
Die Regelung betrifft nicht das Blockpraktikum. Die Teilnahme am Blockpraktikum ist weiterhin nur innerhalb des 3. Studienjahres möglich.
2) Famulaturen im Wissenschaftssemester
Das Landesprüfungsamt hat zugestimmt, dass im Wissenschaftssemester Famulaturen gemacht werden dürfen, sofern in dem entsprechenden Semester keine Veranstaltungen besucht und auch keine Klausuren geschrieben werden. Dies gilt auch für Nachklausuren. Wenn im Wissenschaftssemester aufgrund einer Famulatur eine Nachklausur nicht geschrieben werden kann, wird in diesem Fall kein Fehlversuch angerechnet.
Studierende, die im Wissenschaftssemester eine Famulatur machen möchten, müssen beim LPA schriftlich versichern, dass sie keine Veranstaltungen besuchen. Die Vorlage für die schriftliche Versicherung findet sich auf der Homepage unter Famulaturen: http://www.uniklinikum-saarland.de/de/lehre/humanmedizin/famulaturen/
Falls in dem Semester neben der Famulatur doch Scheine gemacht werden, wird die Famulatur vom LPA nicht anerkannt und es kann somit die Anmeldung zum 2. Staatsexamen versagt werden.