Protokolldienst - 1. Ärztliche Prüfung (Physikum) und 3. Ärztliche Prüfung - Altprotokolle
Kaufvertrag
Zwischen dem Käufer und Verkäufer wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen an, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind.
Begriffsdefinitionen:
Käufer:
Person, die ihre Daten in das Formular eingegeben hat
Verkäufer:
Medizin Homburg e.V.
Universitätskliniken Geb. 74
Kirrberger Straße 100
66424 Homburg/Saar
§ 1 Vertragsgegenstände
Vertragsgegenstand ist der Ausdruck der Altprotokolle der Prüfungen der 1. Ärztlichen Prüfung (Physikum) bzw. 3. Ärztliche Prüfung aus der Datenbank des Fachschaftsrates Humanmedizin, welche zum aktuellen Zeitpunkt in die Datenbank eingegeben sind, der oben angegeben Prüfer. Des Weiteren zählt das Gedächtnisprotokoll der zu absolvierenden mündlichen Prüfung des Käufers als Vertragsgegenstand.
§ 2 Abhol-/Liefertermine
Altprotokollausgabe
Der Verkäufer stellt, die unter § 1 in diesem Vertrag genannten Altprotokolle, nach Möglichkeit innerhalb 1 Woche spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Bestellung zur Verfügung. Die Ausgabezeiten werden kurzfristig min. 8 Stunden vorher bekannt gegeben. Eine ausreichende Möglichkeit zur Abholung des Altprotokolls ist gegeben, wenn einmal pro Kalenderwoche ab 7 Tage bis 14 Tage nach Bestelleingang ein Ausgabetermin erfolgt. Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Altprotokolle zu den auf www.medizinhomburg.de veröffentlichten Ausgabezeiten spätestens nach 3 Wochen abzuholen.
Gedächtnisprotokollabgabe
Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von zwei Wochen nach seiner mündlichen Prüfung ein ausführliches Gedächtnisprotokoll online im entsprechenden Formular einzugeben. Das Gedächtnisprotokoll gilt als eingegeben, wenn es am Server des Verkäufers eingegangen ist.
§ 3 Preisvereinbarungen
Druckkosten
Der Verkäufer verpflichtet sich mit der Bestellung die angeforderten Altprotokolle zu kaufen. Hierbei wird pro gedruckter Seite 0,05 € fällig. Bei doppelseitigem Druck sind es entsprechend 0,10 € pro Blatt. Bleiben bei doppelseitigem Druck einzelne Seiten aufgrund der Formatierung komplett leer, so verpflichtet dich der Käufer auch die leeren Seiten zu bezahlen. Des Weiteren sind die Seiten nicht vollständig mit Text bedruckt. Dies ist dem Käufer bei Bestellung bewusst.
Pfand
Der Verkäufer verpflichtet sich, ein Pfand für das Gedächtnisprotokoll bei Abholung der Altprotokolle zu hinterlegen. Dies beträgt 50,- €. Den endgültigen Preis teilt der Verkäufer dem Käufer bei der Abholung der Altprotokolle mit. Er sollte inklusive Pfand 100€ nicht übersteigen.
§ 4 Vertragsstrafen
Kann der Verkäufer Teile oder die gesamten Altprotokolle nicht zur Verfügung stellen ist er zu keiner Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Bereits erfolgte Zahlungen des Käufers an den Verkäufer werden zurück erstattet. Schickt der Käufer sein Gedächtnisprotokoll nicht innerhalb der Frist ein, ist das Gedächtnisprotokoll endgültig nicht ausführlich genug (vgl. § 7) oder ist das Gedächtnisprotokolls endgültig nicht formgerecht (vgl. § 7), muss der Käufer eine Vertragsstrafe zahlen. Die Vertragsstrafe beläuft sich auf 50,- €. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vertragsstrafe mit dem Pfand zu verrechnen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Der Käufer bezahlt die Druckkosten und das Pfand nach § 3 dieses Kaufvertrages bei Abholung der Altprotokolle in bar. Die Rückzahlung des Pfandes erfolgt ausschließlich per Überweisung. Die Überweisungsdaten müssen bei Abholung der Altprotokolle durch den Käufer angegeben werden. Es wird nur auf Konten innerhalb Deutschlands überwiesen. Sollte der der Käufer kein deutsches Konto angeben oder sich die Daten als falsch bzw. nicht lesbar herausstellen, kann keine Rücküberweisung des Pfandes erfolgen. Der Anspruch auf das Pfand verfällt damit. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Pfand, wenn die Voraussetzungen nach § 2 und gegeben sind, bis zum Ende des nach Vertragsabschluss nächsten beginnenden Semester dem Käufer zu überweisen.
§ 6 Lieferbedingungen
Der Käufer holt die Altprotokolle im Büro des Verkäufers ab (Anschrift: siehe oben) und gibt das Gedächtnisprotokoll gem. § 2 Abs. 2 fristgemäß online ein.
§ 7 Lieferumfang
Altprotokolle
Der Käufer erhält die Altprotokolle der angegeben Prüfer, die zum Zeitpunkt des Druckes in der Datenbank eingegeben sind, insofern die Altprotokolle nicht zu alt sind oder der Ausdruck aller zu umfangreich ist. Wenn der Ausdruck zu umfangreich ist, werden lediglich die neueren Altprotokolle ausgedruckt. Eine Angabe des Prüfers im Bestellformular impliziert nicht, dass es zu diesem Prüfer Altprotokolle in der Datenbank gibt. Sollten von einem Prüfer keine Altprotokolle vorhanden sein, behält sich der Verkäufer vor, keine Altprotokolle dieses Prüfers dem Käufer zu verkaufen.
Gedächtnisprotokoll
Das Gedächtnisprotokoll muss im Online-Formular ausgefüllt sowie ausführlich geschrieben sein. Die Überprüfung und Einschätzung der Ausführlichkeit obliegt ausschließlich dem vom Verkäufer beauftragten Bearbeiter. Die Ausführlichkeit soll sich an den Umfang der einzelnen Altprotokolle des letzten Staatsexamens orientieren. Sollte ein Protokoll die Ausführlichkeit nicht erfüllen wird der Absender per Mail informiert. Dem Käufer wird ein zweimaliges Recht auf Nachbesserung des Protokolls eingeräumt. Danach gilt das Protokoll endgültig als nicht ausführlich oder nicht formgerecht. Das Gedächtnisprotokoll geht nach Überweisung des Pfandes in den Besitz des Verkäufers über. Der Käufer gestattet dem Verkäufer explizit die Nutzung des Textes für zukünftige Verkäufe von Altprotokollen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem von ihm zur Verfügung gestellten Altprotokoll bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer vor.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich Homburg.
§ 10 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
§ 11 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.