Der Verein Deutsche Hochschulmedizin e. V. und Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V. stellten in ihren Pressemitteilungen vom 15. u. 16. März 2020 verschiedene Maßnahmen und Empfehlungen zur Anpassung des Medizinstudiums während der aktuellen Covid-19-Pandemie vor. Der Fachschaftsrat Medizin der Universität des Saarlandes begrüßt die Vorschläge.

"Die vorgeschlagenen Anpassungen in Studium und Lehre wurden in Homburg bereits größtenteils umgesetzt", so Georgios Politis, der Vorsitzende des Fachschaftsrats. So seien nicht nur der Vorlesungsbeginn verschoben, sondern auch andere Veranstaltungen in den nächsten Wochen bereits verlegt. Wichtige Prüfungen wie Staatsexamina fänden zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin statt, Klausuren und andere weniger wichtige Prüfungen seien verschoben. Online-Vorlesungen und weitere digitale Angebote seien in Vorbereitung. Ziel sei es, dass keinem Studierenden ein Nachteil durch die Pandemie entstünde. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Universitätsklinikum und der Fakultätsleitung funktioniere "sehr gut".

"Dennoch sind wir bereit, entsprechend unseres Ausbildungsstands bzw. nach adäquater Einarbeitung in der Krankenversorgung einbezogen zu werden. Die jeweiligen Tätigkeiten sollten vertraglich geregelt werden." Damit schließt sich der 33-Jährige, der selbst neben seines Studiums als Intensivpfleger arbeitet, den Empfehlungen des Medizinischen Fakultätentags an.

"Nach dem 4. Semester haben alle Medizinstudierenden ein mindestens dreimonatiges Krankenpflegepraktikum absolviert. Damit könnten wir zumindest durch unterstützend-pflegerische Tätigkeiten zu einer Entlastung des Pflegepersonals beitragen. Viele von uns würden im Ernstfall gerne helfen." Studierende im fortgeschrittenen Studienabschnitt könnten zudem bei einfacheren Operationen assistieren, um ärztliches Personal zu entlasten. Aber auch ganz ohne Vorkenntnisse könne man helfen, indem man z. B. Kinderbetreuung für Ärzte, Pflegepersonal oder andere Studierende übernehme.

Ob und wie diese Option für den Ernstfall in Erwägung gezogen werden kann, sei noch rechtlich zu prüfen.