How to – Wiederholungsklausuren und Härtefallanträge

Hier findet ihr Informationen darüber, was ihr beachten solltet, wenn ihr eine Klausur wiederholen, oder sogar einen Härtefall beantragen müsst.

 


 

Wiederholung von Prüfungen:

  • Nach Besuch der Veranstaltung erfolgt meist die automatische Anmeldung zur Abschlussprüfung
  • Wichtig: bei Krankheit ein Attest vorlegen
  • Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung 3 Mal wiederholt werden
  • die Studierenden werden meist automatisch zur folgenden Wiederholungsprüfung angemeldet
    • Abmeldung, wenn man nicht teilnehmen möchte/kann! Sonst wird bei Nicht-Antreten ein Fehlversuch gezählt (Nicht-bestandene Prüfung und verschenkter Versuch!)
    • Meist kann eine Klausur/Testat nur einmal geschoben werden → Regularien der Fächer beachten
    • bei Vorliegen eines Attestes/bei Krankheit gilt dies nicht als geschoben
  • Besonders bei mündlichen Prüfungen muss bei Vorlage eines Attests und nach Ablaufen des Attestes ein Termin ausgemacht werden. Der Studierende muss sich eigenständig bei der Fachrichtung melden für einen Termin!

Wenn keine Nachricht an die Fachrichtung geschickt wird, wird dies als Fehlversuch gezählt!

Vor der 3. Wiederholungsprüfung wird euch ein Beratungsgespräch mit der stellvertretenden Prodekan/in und den entsprechenden Fachvertretern angeboten.
Es ist auch immer ein Vertreter des FSR dabei.

Euch ist aber freigestellt, daran teilzunehmen (es empfiehlt sich jedoch, daran teilzunehmen, um sich noch einige Tipps und Tricks geben zu lassen)

  • Bei nicht-bestandenem 3. Wiederholungsversuch kann in besonderen Fällen ein Härtefallantrag gestellt werden

 

Härtefall:

  • Antrag kann nach 4-malig abgeleisteter Prüfung ohne Bestehen beantragt werden
  • Beantragung des Dokuments bei Frau Krämer im Dekanat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
  • Aufführung der besonderen Umstände/der besonderen Härte
    • Begründung, warum ein 5. Versuch gerechtfertig ist
    • Besonders wichtig ist hierbei zu erklären, warum dieser Versuch erfolgreich sein wird, und welche Umstände sich geändert haben
    • Beispiel bei Prüfungsangst: Besuch von Psychotherapeuten und Erarbeiten von Strategien gegen die Angst
  • Atteste einreichen (Achtung: auf nahtlosen Übergang achten!), Beurteilung eures betreuenden Arztes/Ärztin (Gutachten)
  • Bereits bestandene Prüfungen aufführen

 

 

Bei allen Fragen stehen wir euch selbstverständlich zur Verfügung. Wendet euch gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Alles Liebe und viel Erfolg,

Euer FSR