Hol dir ganz einfach die 50€ Verwaltungsgebühr zurück!

Eine der folgenden Voraussetzungen reicht aus:
  • Du erhältst aktuell BAföG (BAföG-Bescheid)
  • Du hast ein Kind (Geburtsurkunde)
  • Du hast eine Behinderung, GdB mind. 50 (Behindertenausweis o.ä.)
  • Du pflegst jemanden (Nachweis der Pflegeversicherung oder des medizinischen Dienstes)
  • Du nimmst Mutterschutzfristen in Anspruch (z.B. Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
  • Du bist in Elternzeit (Geburtsurkunde, Angaben zum beantragten Zeitraum usw.)
  • Du bist internationale_r Student_in im Rahmen von Vereinbarungen, die Abgabefreiheit garantieren (Bescheinigung des International Office o.ä.)
Kurzanleitung:
  1. Antrag auf Befreiung ausfüllen und einscannen Antrag auf Rückerstattung ausfüllen und einscannen („Überzahlung“ ankreuzen)
  2. Nachweis einscannen
  3. Alles zusammen hochladen
  4. Das Geld zurückbekommen!
Hier geht es zu den Dokumenten:

Hier lädst du alles hoch: www.uni-saarland.de/einreichung

Bei Fragen kannst du dich gerne an das Referat für Studienfinanzierung wenden!